Schlaflabor

Schlafmedizinische Abklärung

Das Schlaflaborkommt zu Ihnen.

Früher musste man für die Abklärung einer Schlafstörung ins Schlaflabor. Heute geht es in den meisten Fällen zuhause im eigenen Bett. Das bedeutet weniger Aufwand und auch weniger Ausgaben für Patienten und das Gesundheitssystem. Sie können bei uns ein Erstgespräch machen, wir schicken Ihnen das Messgerät nach Hause und besprechen dann die Resultate per Telefon oder Videocall.

Zwei Wege zur Diagnose

Polygrafie oder Polysomnografie

Welche Untersuchung sinnvoll ist, hängt von Ihren Beschwerden ab. Bei Verdacht auf eine Schlafapnoe reicht in aller Regel die Messung zu Hause; bei unklaren oder komplexen Schlafstörungen ist die Messung im Labor genauer.

Früher: Im Schlaflabor

Polysomnografie

Die umfassende Messung mit zusätzlicher Aufzeichnung von Hirnströmen, Augenbewegungen und Muskelspannung.

  • Kosten für die Messung: über CHF 2’000
  • Ein bis zwei Nächte vor Ort
  • Erfasst zusätzlich die Schlafstadien
  • Bei unklarem Befund oder Verdacht auf andere Schlafstörungen
  • Überweisung an ein zertifiziertes Schlaflabor
Heute: Zu Hause

Respiratorische Polygrafie

Ein kompaktes Messgerät, das Sie abends selbst anlegen. Sie schlafen in Ihrem gewohnten Umfeld.

  • Kosten für die Messung: ca. CHF 280
  • Eine Messnacht, kein Klinikaufenthalt
  • Gerät kommt per Post oder wird in der Praxis abgeholt
  • Geeignet bei Verdacht auf Schlafapnoe
  • Auswertung durch unsere Schlafmedizinerinnen und Schlafmediziner

Ablauf

Von der Anmeldung bis zum Befund

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihre Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamente. Das Gespräch findet in der Praxis, am Telefon oder per Video statt.

Messgerät erhalten

Sie bekommen das Gerät mit einer bebilderten Anleitung. Das Anlegen dauert wenige Minuten: ein Gurt um den Brustkorb, ein Sensor an der Nase, ein Clip am Finger.

Messnacht

Sie schlafen wie gewohnt. Das Gerät zeichnet die ganze Nacht auf. Aufstehen, umdrehen und zur Toilette gehen sind kein Problem.

Auswertung

Die Aufzeichnung wird von Hand durchgesehen und ausgewertet. Massgeblich ist unter anderem der Apnoe-Hypopnoe-Index, also die Zahl der Atemstörungen pro Stunde Schlaf.

Befundgespräch

Wir besprechen das Ergebnis mit Ihnen und, falls eine Behandlung angezeigt ist, die möglichen Therapien. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt erhält den Bericht.

Was wird bei einer Polygrafie gemessen?

Sechs Signale, eine Nacht

Die respiratorische Polygrafie zeichnet parallel mehrere Körpersignale auf. Erst im Zusammenspiel zeigt sich, ob und wie stark die Atmung im Schlaf gestört ist.

Atemfluss

Ein Sensor an der Nase misst, wie viel Luft ein- und ausströmt. Aussetzer werden hier zuerst sichtbar.

Sauerstoffsättigung

Ein Clip am Finger misst, wie viel Sauerstoff das Blut transportiert. Fällt der Wert ab, war die Atmung unterbrochen.

Atembewegung

Gurte an Brustkorb und Bauch zeigen, ob der Körper weiteratmen will, obwohl keine Luft fliesst.

Puls

Atemaussetzer lassen die Herzfrequenz typisch schwanken. Das Muster stützt die Auswertung.

Schnarchgeräusche

Lautstärke und Häufigkeit werden aufgezeichnet und den Atemphasen zugeordnet.

Körperlage

Manche Atemstörungen treten nur in Rückenlage auf. Das ist für die Therapiewahl entscheidend.

Kosten und Krankenkasse

Was die Abklärung kostet

Grundversicherung
Bei medizinischer Indikation wird die schlafmedizinische Abklärung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Franchise und Selbstbehalt gelten wie bei jeder ärztlichen Leistung.
Überweisung
Eine Zuweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt ist hilfreich, aber je nach Versicherungsmodell nicht zwingend. Bei Hausarzt- oder Telmed-Modellen klären Sie das bitte vorab mit Ihrer Kasse.
Abrechnung
Wir rechnen direkt über TARDOC ab. Sie erhalten die Rechnung wie gewohnt und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Therapiegeräte
Wird eine CPAP-Therapie nötig, ist das Gerät bei bestätigter Indikation ebenfalls eine Pflichtleistung. Die Vergütung ist an regelmässige Kontrollen geknüpft.

Verbindliche Auskunft über Ihre Kostenbeteiligung gibt Ihre Krankenkasse. Wir informieren Sie im Erstgespräch über den geplanten Umfang der Abklärung.

Wann eine Abklärung sinnvoll ist

Anzeichen, die für eine Messung sprechen

Einzelne dieser Punkte bedeuten noch keine Erkrankung. Treten mehrere zusammen auf, lohnt sich eine Abklärung.

  • Atemaussetzer im Schlaf, die Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin auffallen
  • Lautes, unregelmässiges Schnarchen mit Unterbrechungen
  • Tagesmüdigkeit trotz ausreichend langer Nachtruhe
  • Einschlafneigung tagsüber, etwa beim Lesen oder am Steuer
  • Morgendliche Kopfschmerzen oder trockener Mund
  • Bluthochdruck, der sich schlecht einstellen lässt
  • Nächtliches Erwachen mit Luftnot oder Herzklopfen
  • Konzentrations- und Gedächtnisprobleme ohne andere Erklärung

Wenn Sie am Steuer oder bei der Arbeit gegen den Schlaf ankämpfen, sprechen Sie uns bitte zeitnah an.

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+41 61 563 06 50

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