Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen der Aurora Telemed AG, 4410 Liestal (nachfolgend «Aurora») und Nutzern des Angebots von Aurora. 

1) Einleitung  

Aurora bietet telemedizinische Schlafapnoe Diagnose und Behandlungen an. Mit einem Team bestehend aus Ärzten und Pflegefachpersonal können Patienten, bei denen der Verdacht oder die Diagnose einer Schlafapnoe besteht, durch die Nutzung von telemedizinischen Angeboten untersucht und behandelt werden. Für die Behandlung können die Patienten («Nutzer») Therapiegeräte von Aurora zur Aufzeichnung ihrer schlafbezogenen Atmung (und Atmungsstörung) mieten. Die Behandlung der Nutzer und Miete der Therapiegeräte richtet sich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2) Physischer Arztkontakt 

Zur Sicherstellung einer hohen Betreuungs- und Behandlungsqualität der Schlafapnoe durch Aurora oder für die weitere ärztliche Abklärung möglicher Ursachen bei negativen Befunden für eine Schlafapnoe ist es notwendig, mindestens einen physischen Arztbesuch zu differentialdiagnostischen Zwecken wahrzunehmen. Dieser Termin dient der Beurteilung der Gesamtheit aller Befunde und stellt sicher, dass keine Indikationen vorliegen, die gegen eine telemedizinische Betreuung der Schlafapnoe sprechen. 

Mit der Annahme der AGB bestätigt der Nutzer, mindestens einen physischen Arztbesuch bei einem Hausarzt oder einem Spezialisten betreffend die Symptome, die das Vorliegen einer Schlafapnoe nahelegen, wahrgenommen zu haben oder diesen zeitnah innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss vorzunehmen. Der Nutzer bestätigt, dass er in diesem physischen Termin den betreuenden Arzt über die bisherigen Schlafapnoe Befunde und die telemedizinische Betreuung bei der Aurora informiert hat/informieren wird. Dem Nutzer ist bewusst, dass Aurora die Therapie erst nach einem physischen Arztbesuch beginnen wird.

3) Miete von Therapiegeräten  

  1. Bei medizinischer Indikation wird dem Nutzer auf Verordnung des behandelnden Arztes von Aurora ein Therapiegerät per Postversand zur Verfügung gestellt.  
  2. Die Miete umfasst ein Therapiegerät, i.d.R. das Airsense 11 der Firma Resmed und ein Maskensystem mit weiterem Zubehör. Die Kosten der Tagesmiete für das Therapiegerät und das Maskensystem übernimmt die Krankenversicherung. Das Maskensystem kann zu Lasten der Krankenversicherung jährlich erneut werden. Weiteres Zubehör muss unter Umständen von dem Nutzer persönlich gezahlt werden. In diesen Fällen wird der Nutzer vorgängig gesondert über die anfallenden Kosten informiert.  
  3. Die Geräte stehen dem Nutzer während der ganzen Therapiezeit gemäss Verordnung des behandelnden Arztes zur Verfügung. Soweit ein Gerät ausgetauscht oder ein weiteres Gerät zur Verfügung gestellt wird, gelten diese Bestimmungen und der zu Grunde liegende Vertrag auch für diese Geräte. 
  4. Aurora bleibt Eigentümer aller Therapiegeräte.  
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, Geräte sachgemäss zu verwenden und die für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen auf eigene Kosten vorzunehmen. An Geräten dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden. Sachmängel an den Geräten, die der Nutzer (beispielsweise durch eine unsachgemässe Handhabung der Geräte) zu verantworten hat, muss er auf eigene Kosten beheben. 
  6. Es ist Pflicht des Nutzers, eine Versicherung für Risiken, wie Diebstahl und Feuer, abzuschliessen beziehungsweise zu prüfen, ob diese Risiken bereits durch seine bestehenden Versicherungen abgedeckt sind. Jede Beschädigung inkl. Verlust von Geräten ist Aurora umgehend mitzuteilen. 
  7. Wird ein Gerät nicht mehr für die Therapie benötigt, muss dieses unverzüglich an Aurora retourniert werden. Mit Rückgabe des Gerätes wird die laufende Rechnung für das Gerät sistiert. Bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung klärt Aurora mit der Krankenversicherung und der Pflegeeinrichtung gemeinsam ab, ob es zu einem Gerätetausch kommt.  
  8. Je nach Vertrag zwischen Nutzer und Versicherer kann die Aurora der Krankenversicherung die Rechnungen für die anfallenden Kosten direkt zustellen. Einen allfälligen Selbstbehalt rechnet die Krankenversicherung direkt mit dem Nutzer ab.  
  9. Bei einem allfälligen Wechsel der Krankenversicherung wird der Nutzer gebeten, dies frühzeitig mit Angabe der neuen Policen-Nummer an Aurora zu melden. Nur so kann eine ununterbrochene Rechnungsstellung an die Krankenversicherungen gewährleistet werden. Sollte die Meldung nicht/zu spät erfolgen, werden dem Nutzer die Rechnungen für die Gerätemiete und Therapie zum Begleichen zugestellt.  
  10. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Art. 253 ff. OR.

4) Therapie  

Sobald der Nutzer sich bei Aurora angemeldet hat, erhält der Nutzer einen Termin für eine Erstkonsultation. Falls die Symptome des Nutzers ambulant abgeklärt werden können und keine schwerwiegende Krankheit vorliegt, kann der Nutzer bei Aurora weiter diagnostiziert und behandelt werden. Bei Verdacht auf Schlafapnoe erhält der Nutzer eine Kardiorespiratorische Polygrafie (PG) per Postversand. Nachdem der Nutzer mittels der PG eine Messung zuhause durchgeführt hat und diese per Postversand an Aurora retourniert hat, wird diese ausgewertet. Die Resultate der Messung werden dann in einem nächsten Gespräch mit dem Arzt besprochen. Basierend auf der Messung und dem Befund, empfiehlt der Arzt mögliche Therapieansätze. Je nach Therapieart, kann Aurora den Nutzer weiterbehandeln. Mögliche Therapiegeräte werden dem Nutzer per Post zugesandt und unter Aufsicht des Arztes und der Pflege eingestellt und in Betrieb genommen. Während der Therapiedauer führt der Arzt regelmässige Kontrollen durch, um einen Therapieerfolg zu erreichen. 

5) Nutzung der Therapie-Daten im AirView-System: 

Die Datenübertragung erfolgt durch ein Modul, das im Therapiegerät verbaut ist. Die Daten werden an die Datenbank der Firma ResMed in Frankreich und Deutschland übermittelt. Die Aurora Telemed AG bezieht diese Daten.  

Wichtig: die Daten sind verschlüsselt (Mobilfunk/ WLAN) und können nur durch die Seriennummer und erst bei der Aurora Telemed AG zugeordnet werden. Der Firma ResMed oder andere Auftragsdatenbearbeiter der Aurora Telemed AG liegen die Daten ausschliesslich in pseudonymisierter Form vor. Es werden keine personenbezogenen Daten gesendet oder an unberechtigte Dritte weitergegeben. Dafür braucht es das separate Einverständnis des Nutzers. 

Von der Aurora Telemed AG verwendete Daten sind: Geräteeinstellung nach ärztl. Verordnung, die Gerätenutzung in Zeit und Dauer, Leckagen, Apnoe-Hypopnoe-Index (AHI), weitere therapieerleichternde Möglichkeiten wie Atemerleichterung, Schlauch- und Wassertemperatur, Name, Kontaktangaben, Geburtsdaten. 

Durch die Nutzung der telemedizinischen Betreuung können Geräteeinstellungen, insofern ärztlich indiziert, telemedizinisch angepasst und Unsicherheiten in der Nutzung besprochen werden. Zur Nachverfolgung wird ein technisches Protokoll geführt. 

Wichtig: alle relevanten Daten sind ebenfalls als Sicherungskopie auf dem geräteigenen Chip gespeichert. Es besteht zusätzlich auch die Möglichkeit, sich via mobile App oder Patientenmenü der Firma Resmed über seinen Therapieerfolg zu informieren, dies ersetzt jedoch nicht die regelmässige Betreuung durch einen Arzt. 

6) Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken. 

7) Anpassung AGB 

Aurora behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf dieser Webseite publiziert und gilt für Bestellungen, welche ab dem Aufschaltungsdatum erfolgen. Massgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Version. 

8) Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Nutzern und Aurora ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.  

Für Klagen gegen Aurora wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Liestal, Schweiz vereinbart. Aurora kann die Kundschaft an deren Wohnsitz oder am Sitz von Aurora einklagen.