Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen der Aurora Telemed AG, 4410 Liestal (nachfolgend «Aurora») und Nutzern des Angebots von Aurora.

1) Einleitung

Aurora bietet telemedizinische Schlafapnoe-Diagnosen und Behandlungen an. Mit einem Team bestehend aus Ärzten und Pflegefachpersonal können Patienten, bei denen der Verdacht oder die Diagnose einer Schlafapnoe besteht, durch die Nutzung von telemedizinischen Angeboten untersucht und behandelt werden. Für die Behandlung können die Patienten («Nutzer») Therapiegeräte von Aurora zur Aufzeichnung ihrer schlafbezogenen Atmung und Atmungsstörung mieten. Die Behandlung der Nutzer und die Miete der Therapiegeräte richtet sich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2) Physischer Arztkontakt

Zur Sicherstellung einer hohen Betreuungs- und Behandlungsqualität der Schlafapnoe durch Aurora oder für die weitere ärztliche Abklärung möglicher Ursachen bei negativen Befunden für eine Schlafapnoe ist es notwendig, mindestens einen physischen Arztbesuch zu differentialdiagnostischen Zwecken wahrzunehmen.

Mit der Annahme der AGB bestätigt der Nutzer, mindestens einen physischen Arztbesuch bei einem Hausarzt oder einem Spezialisten betreffend die Symptome, die das Vorliegen einer Schlafapnoe nahelegen, wahrgenommen zu haben oder diesen zeitnah innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss vorzunehmen. Die Therapie bei Aurora beginnt erst nach einem bestätigten physischen Arztbesuch.

3) Miete von Therapiegeräten

Bei medizinischer Indikation wird dem Nutzer auf Verordnung des behandelnden Arztes von Aurora ein Therapiegerät per Postversand zur Verfügung gestellt.

Die Miete umfasst ein Therapiegerät, in der Regel das Airsense 11 der Firma Resmed, und ein Maskensystem mit Zubehör. Die Kosten der Tagesmiete übernimmt in der Regel die Krankenversicherung. Zubehör kann vom Nutzer selbst zu tragen sein. In diesen Fällen informiert Aurora den Nutzer vorab.

Aurora bleibt Eigentümer aller Therapiegeräte. Der Nutzer ist verpflichtet, die Geräte sachgemäß zu verwenden, regelmäßig zu reinigen und Schäden sofort zu melden. Jede Beschädigung oder jeder Verlust geht, soweit vom Nutzer verschuldet, zu seinen Lasten. Aurora ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der Nutzer trägt das Risiko für Diebstahl und Feuer und ist verpflichtet, seinen Versicherungsschutz entsprechend zu prüfen.

Wird ein Gerät nicht mehr benötigt, ist es unverzüglich und auf eigene Kosten an Aurora zurückzusenden. Mit Eingang des Geräts bei Aurora endet die laufende Mietabrechnung. Bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung klärt Aurora gemeinsam mit der Krankenversicherung und der Einrichtung ab, ob es zu einem Gerätetausch kommt.

Bei Wechsel der Krankenversicherung muss der Nutzer Aurora rechtzeitig informieren und die neue Policen-Nummer angeben. Andernfalls kann Aurora die Kosten direkt dem Nutzer in Rechnung stellen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Art. 253 ff. OR.

4) Therapie

Nach Anmeldung erhält der Nutzer einen Termin für eine Erstkonsultation. Falls die Symptome ambulant abgeklärt werden können und keine schwerwiegende Krankheit vorliegt, kann der Nutzer bei Aurora weiter diagnostiziert und behandelt werden.

Bei Verdacht auf Schlafapnoe erhält der Nutzer eine kardiorespiratorische Polygrafie per Postversand. Nach der Messung und Rücksendung wird diese ausgewertet und die Ergebnisse mit einem Arzt besprochen. Basierend auf dem Befund empfiehlt der Arzt mögliche Therapieansätze. Geeignete Therapiegeräte werden per Post zugesandt und unter ärztlicher sowie pflegerischer Begleitung in Betrieb genommen. Während der gesamten Therapiedauer erfolgen regelmäßige ärztliche Kontrollen.

5) Nutzung der Therapie-Daten im AirView-System

Die Datenübertragung erfolgt durch das im Therapiegerät verbaute Modul an die Datenbank der Firma ResMed in Frankreich und Deutschland. Aurora Telemed AG bezieht diese Daten.

Die Daten sind verschlüsselt (Mobilfunk/WLAN) und können nur durch die Seriennummer bei Aurora personenbezogen zugeordnet werden. Bei ResMed oder anderen Auftragsdatenbearbeitern liegen die Daten ausschließlich in pseudonymisierter Form vor. Es werden keine personenbezogenen Daten ohne gesonderte Einwilligung des Nutzers an unberechtigte Dritte weitergegeben.

Von Aurora verarbeitete Daten sind insbesondere: Geräteeinstellungen nach ärztlicher Verordnung, Gerätenutzung in Zeit und Dauer, Leckagen, Apnoe-Hypopnoe-Index (AHI), therapieunterstützende Funktionen wie Atemerleichterung, Schlauch- und Wassertemperatur, Name, Kontaktangaben und Geburtsdaten.

Durch die Nutzung der telemedizinischen Betreuung können Geräteeinstellungen, soweit ärztlich indiziert, telemedizinisch angepasst und Unsicherheiten in der Nutzung besprochen werden. Zur Nachverfolgung wird ein technisches Protokoll geführt.

Alle relevanten Daten werden zusätzlich auf dem geräteinternen Chip gespeichert. Der Nutzer kann seine Daten auch über eine mobile App oder das Patientenmenü von ResMed einsehen, was jedoch die ärztliche Betreuung nicht ersetzt.

6) Datenschutz

Aurora verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Datenschutzerklärung. Diese ist unter [Link einsetzen] abrufbar und bildet integralen Bestandteil dieser AGB.

7) Haftung

Aurora haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung der Geräte durch den Nutzer übernimmt Aurora keine Haftung. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

8) Widerrufsrecht und Rücktritt

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in der Schweiz nicht. Aurora kann jedoch aus Kulanz im Einzelfall einen Rücktritt oder eine Stornierung akzeptieren. Bereits erbrachte Leistungen oder entstandene Kosten sind in jedem Fall zu vergüten.

9) Höhere Gewalt

Aurora haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs entstehen, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen oder technische Ausfälle.

10) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

11) Anpassung der AGB

Aurora behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version, die auf der Webseite veröffentlicht wird.

12) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Liestal, Schweiz. Aurora kann Nutzer auch an deren Wohnsitz einklagen.